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Entsorgung von Elektrogeräten

Whirlpools, Pumpen, Heizungen, Steuerungen, WLAN-Module und andere Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll. Hier erfahren Sie, wie Sie Altgeräte richtig entsorgen und wo Sie sie abgeben können.

Unsere WEEE-Registrierungsnummer: DE 52345875
G. W. Vertriebs GmbH, Kirchweg 109, 50858 Köln

Altgeräte getrennt sammeln

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) zu erfassen und einer getrennten Sammlung zuzuführen (§ 10 Abs. 1 ElektroG).

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Symbol: durchgestrichene Mülltonne auf Rädern Dieses Symbol auf einem Gerät oder seiner Verpackung bedeutet: Das Gerät darf am Ende seiner Lebensdauer nicht in den Hausmüll. Bringen Sie es zu einer Sammel- oder Rücknahmestelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Anlage 3 ElektroG).

Lampen und Batterien vorher entnehmen

Lampen, die sich zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen lassen, müssen Sie vor der Abgabe entnehmen und getrennt entsorgen. Das betrifft zum Beispiel herausnehmbare LED-Leuchten eines Whirlpools. Dasselbe gilt für Altbatterien und Altakkus, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind (§ 10 Abs. 1 ElektroG). Die Geräte in unserem Sortiment enthalten keine Batterien.

Personenbezogene Daten löschen

Für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten sind Sie als Endnutzer selbst verantwortlich. Hat Ihr Whirlpool ein WLAN-Modul oder eine App-Steuerung, setzen Sie es vor der Abgabe zurück, damit gespeicherte WLAN-Zugangsdaten und App-Verknüpfungen gelöscht werden.

Wo Sie Altgeräte abgeben können

Kommunale Sammelstellen

Private Haushalte können Altgeräte kostenlos bei den Sammelstellen ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers abgeben, zum Beispiel am Wertstoff- oder Recyclinghof (§ 13 ElektroG). Wo die nächste Sammelstelle ist und ob große Geräte abgeholt werden, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Rücknahme durch den Handel

Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² müssen Altgeräte unentgeltlich zurücknehmen (§ 17 ElektroG); im Versandhandel zählen dazu alle Lager- und Versandflächen. Die Pflicht umfasst:

  • beim Kauf eines neuen Geräts ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen erfüllt;
  • auf Verlangen auch ohne Neukauf bis zu drei kleine Altgeräte je Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.

Für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten, gilt das ebenso.

Rückgabe bei uns

Unsere Flächen für Elektro- und Elektronikgeräte liegen zusammen unter 400 m². Wir sind deshalb nicht zur Rücknahme nach § 17 ElektroG verpflichtet. Eine freiwillige Rücknahme ist nach vorheriger Absprache im Einzelfall möglich. Sprechen Sie uns dazu bitte vor der Abgabe an. Alternativ nutzen Sie die kommunalen Sammelstellen.

Fragen zur Entsorgung

Weitere Informationen: AGB (§ 13) und Impressum.

Fragen? Wir helfen Ihnen gern.

Persönliche Beratung per Telefon oder WhatsApp. Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr.